WIRkung 2027
Ab 1.1. zahlt die Kasse weniger – Ihre Praxis muss es nicht.
Gesundheitsreform 2027 – Ab 1.1. zahlt die Kasse weniger – Ihre Praxis muss es nicht.
✓Mehr Selbstzahler
✓Mehr Privattermine
✓Entlasteter Empfang
+85 zufriedene Kunden
Gesundheitsreform 2027 – Ab 1.1. zahlt die Kasse weniger – Ihre Praxis muss es nicht.
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Rik erklärt die Reform in einer Minute
Weniger Kasse = mehr Selbstzahler
Was Sichtbarkeit, Website und Anrufsteuerung in echten Praxen bewirken.
Orthopädiezentrum München OstCase Study lesen →+65 %Google-Sichtbarkeitggü. Vorjahr
Dermatologie am DomCase Study lesen →+43 %Klicks aus der Google-Sucheggü. Vorjahr
Zahnzentrum Dr. ParuselCase Study lesen →+42 %Website-Besucherggü. Vormonat
NeuzeitärztinCase Study lesen →Werte aus unserem monatlichen Reporting (SISTRIX, Google Search Console, Matelso Call-Tracking), Stand September 2026.
Seit dem 30. Juli 2026 gilt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Ab dem 1. Januar 2027 bekommen Praxen für viele Kassenleistungen weniger oder gar kein Extra-Honorar mehr. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen, sortiert nach Datum und Fachgruppe.
Stand: 1. Oktober 2026 · Quellen direkt unter der Tabelle · keine Rechts- oder Abrechnungsberatung
| Änderung | Ab | Betrifft | Volumen laut KBV |
|---|---|---|---|
| Ende der TSVG-Vergütung (116117-Termine, offene Sprechstunde, Hausarzt-Vermittlung, Zusatztermine) | 01.01.2027 | alle Arztgruppen, besonders Fachärzte | 1,64 Mrd. € pro Jahr |
| Ende der extrabudgetären Vergütung (u. a. Früherkennung, ambulante OPs, Psychotherapie) | 01.01.2027 | alle Arztgruppen | 550 Mio. € (2027) |
| Wegfall der ePA-Vergütung | 01.01.2027 | Ärzte und Psychotherapeuten | 279 Mio. € pro Jahr |
| Streichung der Hygienezuschläge | 01.01.2027 | alle Arztgruppen | 103 Mio. € pro Jahr |
| Streichung der Kurzzeittherapie-Zuschläge | 01.01.2027 | Psychotherapeuten | 91 Mio. € pro Jahr |
| Wegfall der Organspende-Beratung | 01.01.2027 | Haus- und Kinderärzte | 52 Mio. € pro Jahr |
| Verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren | 01.04.2027 | u. a. Orthopädie, HNO, Gynäkologie, Urologie | Mehraufwand, weniger OPs |
| Absenkung technischer Leistungsanteile, Katarakt-OP | 01.07.2027 | Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie, Augenheilkunde | je nach Absenkung |
| Prüfung des Hautkrebsscreenings | 01.01.2028 | Dermatologie, Hausärzte | bis 224 Mio. € bei Wegfall |
Volumen laut KBV-Sparliste[1], Einordnung nach Deutschem Ärzteblatt[3] und ECOVIS[5].
Durchschnittswerte pro Arzt bzw. Psychotherapeut laut KBV-Sparliste[1]. Ihre Praxis kann davon deutlich abweichen.
Zuerst die Zahlen: Prüfen Sie mit Ihrer Steuerberatung oder KV, wie viel Ihres Honorars bisher extrabudgetär war. Danach geht es darum, Lücken mit Leistungen zu füllen, die nicht am Budget hängen.
Wegfallende Zuschläge gleichen Sie am schnellsten mit Leistungen aus, die Patienten selbst bezahlen.
Wer bei Google und in KI-Assistenten oben steht, wird zuerst gefunden – auch von Privatpatienten.
Weniger Leerlauf am Empfang, mehr Zeit für die Behandlung.
Vier kurze Fragen – und Sie sehen sofort, welche Maßnahmen Ihrer Praxis ab Januar am meisten bringen.
Die Ergebnisse besprechen wir gern im kostenlosen WIRkung-Check.
1Welche Praxis führen Sie?
2Wie viele Termine werden heute online gebucht?
3Sind Ihre Selbstzahlerleistungen online gut zu finden?
4Wie geht es Ihrem Telefon?
Der WIRkung-Check ist kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden danach selbst, ob und wie Sie die Maßnahmen umsetzen.
Rik Steinicke, Gründer von wir-branden, spricht persönlich mit Ihnen.
✓ 20 Minuten per Video oder Telefon
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Lieber anrufen? +49 30 914 78 075
Gemeint ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es soll die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen stabil halten und spart dafür unter anderem bei der Vergütung von Arzt- und Psychotherapeutenpraxen. Laut KBV fehlen der ambulanten Versorgung 2027 rund 2,7 Milliarden Euro.
Das Gesetz gilt seit dem 30. Juli 2026. Die meisten Kürzungen für Praxen greifen am 1. Januar 2027, weitere Schritte folgen am 1. April 2027, am 1. Juli 2027 und am 1. Januar 2028.
Ab 1. Januar 2027 entfällt die extrabudgetäre Vergütung für Termine über die 116117, die Zuschläge für zusätzliche Termine, die gesonderte Vergütung von Hausarzt-Vermittlungsfällen und von Leistungen in offenen Sprechstunden. Die KBV beziffert das auf rund 1,64 Milliarden Euro pro Jahr.
Diese Leistungen wurden bisher außerhalb des Budgets voll bezahlt. Ab 2027 fallen sie in die gedeckelte Gesamtvergütung. Wer mehr behandelt, bekommt nicht automatisch mehr Honorar.
Die KBV rechnet mit rund 46 Millionen Behandlungsfällen, die 2027 nicht mehr finanziert sein könnten. Wie stark eine einzelne Praxis betroffen ist, hängt von Fachgruppe und Region ab.
Prüfen Sie mit Steuerberatung oder KV, welcher Anteil Ihres Honorars bisher extrabudgetär war. Parallel lohnt es sich, Selbstzahler- und Privatleistungen online sichtbar zu machen, passende Patienten gezielt zu gewinnen und Termine sowie Telefon zu entlasten. Genau dafür ist der kostenlose WIRkung-Check da.
Für Haus- und Facharztpraxen, MVZ, Psychotherapeuten, Physio- und Therapiepraxen sowie Privat- und Ästhetikpraxen – alle, die ab 2027 mehr Selbstzahler gewinnen und weniger vom Kassenbudget abhängig sein wollen.
Nichts. Sie bekommen einen einseitigen Maßnahmenplan und entscheiden danach selbst, ob und wie Sie ihn umsetzen.
Ja, sachliche Information über Ihre Leistungen ist erlaubt. Heilversprechen und anpreisende Werbung nicht. Wir formulieren alle Inhalte entlang von Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnung.
Ja. Der Check ist ein Blick von außen auf Sichtbarkeit, Buchungsweg und Anrufe. Viele Praxen nutzen ihn als Zweitmeinung.
Google-Anzeigen und ein besserer Buchungsweg wirken ab dem ersten Tag. SEO braucht meist drei bis sechs Monate. Deshalb lohnt es sich, jetzt vor dem Stichtag zu starten.
Weil es um Wirkung geht: Maßnahmen, die ab Januar messbar mehr Selbstzahler- und Privattermine bringen. Und weil WIR sie gemeinsam mit Ihnen umsetzen.
Büro Zeiten: 09:00 – 17:00 Uhr
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