EU AI-ACT 2026 für Gemeinden
Rechtssichere KI-Nutzung in der Kommunalverwaltung mit unserer KI Schulung
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Der EU AI-ACT 2026 für Gemeinden ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und stellt die weltweit erste umfassende Regulierung von Künstlicher Intelligenz dar. Diese wegweisende Verordnung betrifft alle deutschen Kommunalverwaltungen unmittelbar und verpflichtet sie zu einem rechtssicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI-Technologien.
Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz und kategorisiert KI-Systeme nach ihrem Gefährdungspotenzial für Grundrechte und Sicherheit. Dieser systematische Ansatz bedeutet, dass eine KI-gestützte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum völlig anderen regulatorischen Anforderungen unterliegt als ein einfacher Service-Chatbot auf der städtischen Webseite. Deutsche Gemeinden müssen sich darauf einstellen, dass bereits heute über 60% der deutschen Kommunen direkt oder indirekt von KI-Systemen betroffen sind – oftmals ohne es zu wissen, beispielsweise durch „Embedded KI“ in bestehender Verwaltungssoftware.
Die Tragweite der Verordnung erstreckt sich auf nahezu alle Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge. Betroffen sind nicht nur die Kernverwaltung mit ihren Ämtern und Behörden, sondern auch öffentlich-rechtliche Organisationen und sämtliche kommunalen Beteiligungen. Dies umfasst Stadtwerke und Energieversorger, Verkehrsbetriebe des öffentlichen Nahverkehrs, Krankenhäuser und Kliniken in kommunaler Trägerschaft sowie kommunale IT-Dienstleister. Selbst die kleinste Gemeinde muss prüfen, ob sie bereits KI-Systeme nutzt oder plant, diese einzusetzen.
Zentrale Herausforderungen für deutsche Gemeinden:
Künstliche Intelligenz verändert die öffentliche Verwaltung nachhaltig.
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Die KI-Einsteigerschulung vermittelt die Grundlagen des verantwortungsvollen und praxisnahen KI-Einsatzes in der öffentlichen Verwaltung.
Sie richtet sich gezielt an Verwaltungsmitarbeitende, Digitalisierungsbeauftragte sowie kommunale Entscheidungsträgerinnen und -träger, die ihre Kommune fit für die digitale Zukunft machen möchten.
Im Mittelpunkt stehen Verständnis, Verantwortung und praktische Umsetzbarkeit – damit Gemeinden den Einsatz von Künstlicher Intelligenz sicher, effizient und rechtskonform gestalten können.
Der KI-Masterkursstrong> richtet sich an Führungskräfte, Digitalisierungsbeauftragte und Projektverantwortliche, die den nächsten Schritt in der kommunalen Modernisierung gehen möchten.
Aufbauend auf den Inhalten der Einsteigerschulungstrong> vermittelt der Kurs vertiefte Kenntnisse und praxisorientierte Strategien, um Künstliche Intelligenz gezielt, sicher und effizient in Verwaltungsprozesse zu integrieren.
Im Fokus stehen nachhaltige Umsetzung, organisatorische Veränderung und die aktive Gestaltung einer digitalen Verwaltungskultur.
Eine effiziente, moderne und bürgernahe Verwaltung, die den Anforderungen der Zukunft gewachsen ist und den EU AI Act 2026 nicht nur erfüllt, sondern aktiv als Chance zur Modernisierung nutzt.
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Mehr Informationen zum EU AI-ACT 2026 für Gemeinden:
Deutsche Gemeinden nehmen im EU AI-ACT 2026 für Gemeinden verschiedene rechtliche Rollen ein, die jeweils spezifische Pflichten und Verantwortlichkeiten mit sich bringen. Die korrekte Klassifizierung dieser Rollen ist fundamental für die rechtssichere Umsetzung der Verordnung.
Eine Gemeinde agiert als Anbieter, wenn sie KI-Systeme selbst entwickelt, entwickeln lässt oder unter eigenem Namen in den Verkehr bringt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Stadt einen Chatbot mit eigenem Namen und Design für die Bürgerkommunikation implementiert oder ein spezielles KI-System für die Verwaltungsabläufe entwickeln lässt. In dieser Rolle trägt die Gemeinde die volle Verantwortung für Entwicklung, Qualitätssicherung und Compliance des KI-Systems.
Als Betreiber fungiert eine Kommune hingegen, wenn sie KI-Systeme externer Hersteller in eigener Verantwortung für öffentliche Dienstleistungen einsetzt. Dies betrifft die meisten praktischen Anwendungsfälle, wie die Nutzung von Standard-Software mit integrierten KI-Funktionen oder den Einsatz kommerzieller KI-Lösungen für spezifische Verwaltungsaufgaben. Auch in dieser Rolle entstehen erhebliche Compliance-Verpflichtungen, insbesondere bei der Risikobewertung und der Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs.
Wichtige Unterscheidung der Rollen:
| Rolle | Definition | Beispiele | Hauptverantwortlichkeiten |
|---|---|---|---|
| Anbieter | Entwicklung oder Inverkehrbringen unter eigenem Namen | Eigener Chatbot, entwickelte KI-Lösung | Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Dokumentation |
| Betreiber | Nutzung fremder KI-Systeme in eigener Verantwortung | Standard-Software mit KI, externe KI-Services | Risikobewertung, menschliche Aufsicht, Incident-Management |
| Beide Rollen | Je nach Anwendungsfall verschiedene Rollen | Anpassung externer Software mit eigenem Namen | Kumulative Pflichten beider Rollen |
In der kommunalen Praxis ist es durchaus üblich, dass eine Gemeinde gleichzeitig als Anbieter und Betreiber fungiert. Dies erfordert eine präzise Analyse jedes einzelnen KI-Systems und dessen spezifischer Implementierung. Besondere Aufmerksamkeit verdienen kommunale Beteiligungen, da hier die Verantwortlichkeiten zwischen der Gemeinde als Gesellschafterin und der Beteiligung als operativer Einheit klar abgegrenzt werden müssen.
Das Herzstück des EU AI-ACT 2026 für Gemeinden ist die risikobasierte Kategorisierung, die KI-Systeme nach ihrem Gefährdungspotenzial für Grundrechte und Sicherheit in vier Stufen einteilt. Diese systematische Einteilung bestimmt maßgeblich den Umfang der regulatorischen Anforderungen und ist daher der erste kritische Schritt für jede kommunale Implementierung.
Inakzeptables Risiko umfasst KI-Praktiken, die eine fundamentale Bedrohung für Grundrechte darstellen und daher grundsätzlich verboten sind. In der kommunalen Praxis betrifft dies hauptsächlich Social Scoring-Systeme durch Behörden und biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum. Letztere unterliegt jedoch engen Ausnahmen für Strafverfolgung und öffentliche Sicherheit, die eine rechtliche Einzelfallprüfung erfordern.
Hochrisiko-KI erfasst Systeme mit erheblichen Auswirkungen auf Grundrechte, die strengsten Compliance-Anforderungen unterliegen. Kommunal relevant sind hier KI-Systeme in kritischen Infrastrukturen wie Wasser- und Energieversorgung, KI zur Bewertung von Prüfungen in öffentlichen Bildungseinrichtungen oder KI-gestützte Bonitätsprüfungen für Sozialleistungen. Diese Systeme erfordern umfassende Risikomanagement-Systeme, Datengovernance-Strukturen und kontinuierliche menschliche Aufsicht.
Begrenzte Risiko-KI unterliegt spezifischen Transparenzpflichten, wobei Nutzer klar erkennen müssen, dass sie mit KI-Systemen interagieren. Dies betrifft primär Chatbots auf Gemeinde-Webseiten, KI-generierte Texte oder Bilder für die Öffentlichkeitsarbeit sowie Emotionserkennungssysteme. Die Implementierung erfordert klare Kennzeichnungsstrategien und transparente Kommunikation.
Minimales Risiko umfasst KI-Anwendungen mit geringem Gefährdungspotenzial, für die hauptsächlich freiwillige Verhaltenskodizes empfohlen werden. Typische kommunale Beispiele sind KI-gestützte Spamfilter, einfache Bestandsverwaltungssysteme oder KI in nicht-kritischen Anwendungen.
Detaillierte Kategorisierung für kommunale Anwendungen:
Die korrekte Einstufung erfordert eine systematische Inventarisierung aller KI-Anwendungen sowie eine rechtliche Bewertung durch fachkundige Personen. Besondere Herausforderung stellt „Embedded KI“ dar – KI-Komponenten in Standardsoftware, die oft unbemerkt eingesetzt werden.
Seit dem 2. Februar 2025 sind alle deutschen Gemeinden verpflichtet, umfassende KI-Schulungsprogramme für ihre Mitarbeitenden zu implementieren. Diese Schulungspflicht nach Artikel 4 EU AI Act stellt eine der ersten und zugleich fundamentalsten Anforderungen dar, die unabhängig von der Gemeindegröße oder dem Risikoprofil der eingesetzten KI-Systeme gilt.
Die Schulungsverpflichtung erfasst alle Personen, die im beruflichen Kontext mit KI-Systemen arbeiten oder von deren Einsatz betroffen sind. Dies reicht von der Sachbearbeitung über IT-Verantwortliche bis hin zu Führungskräften und umfasst sowohl direkte Anwender als auch Personen, die von KI-Entscheidungen betroffen sein können. Ziel ist der Aufbau einer organisationsweiten KI-Kompetenz, die verantwortungsvolles Handeln ermöglicht und Risiken minimiert.
Zentrale Schulungsinhalte nach EU-Kommissionsempfehlung:
Praktische Implementierung der Schulungsprogramme:
Die erfolgreiche Umsetzung der KI-Schulung Behörden erfordert einen strukturierten Ansatz, der sowohl rechtliche Anforderungen erfüllt als auch maximalen Nutzen für die Mitarbeitenden generiert. Zunächst muss eine umfassende Bedarfsanalyse durchgeführt werden, die alle Bereiche der Verwaltung erfasst und unterschiedliche Vorkenntnisse sowie Anwendungsbereiche berücksichtigt.
Die Zielgruppendefinition sollte gestaffelte Schulungskonzepte vorsehen: von Basisschulungen für alle Mitarbeitenden bis hin zu spezialisierten Expertenschulungen für IT-Personal, Führungskräfte oder Fachverantwortliche. Die Inhalte müssen sowohl die EU-Empfehlungen als auch die spezifischen KI-Systeme der jeweiligen Kommune berücksichtigen und praxisnahe Anwendungsbeispiele integrieren.
Bei der Formatauswahl können Online-Kurse, Präsenzschulungen oder hybride Formate zum Einsatz kommen. Externe Anbieter wie die KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle) bieten bereits spezialisierte Programme an, die auf kommunale Bedürfnisse zugeschnitten sind. Entscheidend ist die lückenlose Dokumentation aller Schulungsaktivitäten, einschließlich Teilnahmelisten, Schulungsinhalten und Erfolgsnachweisen.
Dokumentationspflichten und Compliance-Nachweis:
Ein Verstoß gegen die Schulungspflicht kann zwar nicht direkt sanktioniert werden, wirkt jedoch ab August 2026 bei anderen Pflichtverletzungen strafverschärfend. Dies unterstreicht die Bedeutung einer proaktiven und umfassenden Schulungsstrategie für alle deutschen Gemeinden.
Ab dem 2. August 2026 greifen die umfassenden Transparenzpflichten nach Artikel 50 EU AI Act, die eine fundamentale Säule des rechtssicheren KI-Einsatzes in deutschen Gemeinden darstellen. Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger jederzeit klar erkennen können, ob sie mit Menschen oder KI-Systemen interagieren.
Die Transparenzpflichten betreffen hauptsächlich KI-Systeme der Kategorie „begrenztes Risiko“, die in der kommunalen Praxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. Besonders relevant sind Chatbots für die Bürgerkommunikation, General Purpose AI Models (GPAI) für die Content-Erstellung und KI-Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung.
Konkrete Kennzeichnungspflichten für Gemeinden:
Bürgerinnen und Bürger müssen explizit und unmissverständlich darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System kommunizieren. Dies betrifft insbesondere Chatbots auf kommunalen Websites, automatisierte Telefonsysteme oder KI-gestützte Service-Portale. Die Kennzeichnung muss bereits zu Beginn der Interaktion erfolgen und darf nicht versteckt oder schwer auffindbar platziert werden.
Alle Texte, Bilder, Audio- oder Videodateien, die durch KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden, müssen als solche gekennzeichnet werden. Dies umfasst die kommunale Öffentlichkeitsarbeit, Social Media-Beiträge, Pressemitteilungen und andere Informationsmaterialien. Besondere Aufmerksamkeit verdienen sogenannte Deepfakes – synthetische Medieninhalte, die täuschend echt wirken können.
Setzt eine Gemeinde KI-Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung ein, müssen betroffene Personen vorab informiert werden. Dies kann Videoüberwachungssysteme mit Gesichtserkennungskomponenten oder KI-gestützte Sicherheitssysteme in öffentlichen Gebäuden betreffen.
Wichtige Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht:
Die Transparenzpflicht KI-Systeme entfällt in einem praxisrelevanten Fall: wenn KI-generierte Inhalte vor ihrer Veröffentlichung von einem Menschen geprüft, bearbeitet oder freigegeben wurden. In diesem Szenario übernimmt die Person die redaktionelle Verantwortung, wodurch die automatische Kennzeichnungspflicht entfällt. Diese Ausnahme ist besonders relevant für die Erstellung von Bescheiden, Formularen oder öffentlichen Mitteilungen, bei denen eine menschliche Endkontrolle ohnehin erforderlich ist.
Praktische Umsetzung der Transparenzpflichten:
| Anwendungsfall | Kennzeichnungserfordernis | Praktische Umsetzung |
|---|---|---|
| Chatbot auf Website | Sofortige Klarstellung bei Gesprächsbeginn | „Sie chatten mit einem KI-Assistenten“ |
| KI-generierte Texte | Kennzeichnung bei Veröffentlichung | „Dieser Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt“ |
| Bearbeitete Inhalte | Keine Kennzeichnung bei menschlicher Endkontrolle | Sachbearbeiter prüft und verantwortet Inhalt |
| Deepfake-Videos | Deutliche Kennzeichnung erforderlich | „Dieses Video enthält KI-generierte Inhalte“ |
Die Implementierung effektiver Transparenzmaßnahmen erfordert sowohl technische als auch organisatorische Lösungen. Technisch müssen Systeme so konfiguriert werden, dass sie automatisch entsprechende Hinweise generieren. Organisatorisch sind klare Prozesse und Verantwortlichkeiten zu definieren, um eine konsistente Umsetzung sicherzustellen.
Die erfolgreiche AI Act Umsetzung Gemeinden Deutschland erfordert den Aufbau einer umfassenden KI-Governance-Struktur, die weit über die reine Einhaltung einzelner Vorschriften hinausgeht. Im Gegensatz zur DSGVO, die mit dem Datenschutzbeauftragten eine klar definierte Rolle vorschreibt, lässt der EU AI Act den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum bei der Organisationsstruktur.
Zentrale Aufgaben der KI-Governance:
Delegation der KI-Governance-Verantwortung:
Die praktische Zuordnung der KI-Governance erfolgt in Abhängigkeit von Größe, Struktur und digitaler Reife der Kommune. Bewährt haben sich folgende Modelle:
| Rolle | Eignung | Vorteile | Herausforderungen |
|---|---|---|---|
| Chief Digital Officer (CDO) | Große Kommunen mit etablierter Digitalisierungsstrategie | Strategische Expertise, Digitalkompetenz | Mögliche Kapazitätsengpässe |
| Chief Information Officer (CIO) | Kommunen mit starker IT-Organisation | Technische Kompetenz, IT-Integration | Fokus eventuell zu technisch |
| IT-Leitung | Mittelgroße Kommunen | Operative Nähe, technisches Verständnis | Mögliche Überlastung neben Tagesgeschäft |
| Hauptamtsleitung | Kleinere Gemeinden | Zentrale Steuerungsfunktion, Überblick | Eventuell fehlende Fachexpertise |
| AI Officer | Größere Kommunen mit hoher KI-Nutzung | Spezialisierung, dedizierte Kapazität | Neue Stelle erforderlich |
Besondere Herausforderung: Embedded KI:
Eine kritische Aufgabe der KI-Governance ist die Identifikation und Bewertung von „Embedded KI“ – KI-Komponenten, die bereits in Standardsoftware integriert sind, ohne dass dies den Anwendern bewusst ist. Beispiele hierfür sind:
Die systematische Erfassung dieser versteckten KI-Systeme erfordert enge Zusammenarbeit mit IT-Dienstleistern und Software-Anbietern sowie regelmäßige Überprüfung der eingesetzten Systeme auf KI-Komponenten.
Aufbau einer nachhaltigen KI-Governance-Struktur:
Der EU AI-ACT 2026 für Gemeinden wird gestaffelt umgesetzt, wodurch deutsche Kommunen Zeit erhalten, sich systematisch auf die verschiedenen Anforderungen vorzubereiten. Ein präziser Überblick über die Meilensteine ist entscheidend für eine erfolgreiche Implementierung ohne Versäumnis kritischer Fristen.
Überblick der wichtigsten Umsetzungsfristen:
| Datum | Meilenstein | Betroffene Bereiche | Erforderliche Maßnahmen für Gemeinden |
|---|---|---|---|
| 1. August 2024 | Inkrafttreten EU AI Act | Grundsätzliche Geltung der Verordnung | Beginn Governance-Aufbau, erste KI-Inventarisierung, Ressourcenplanung |
| 2. Februar 2025 | Verbote und Schulungspflicht | Art. 5 (Verbote), Art. 4 (Kompetenzentwicklung) | Implementierung Verbote, Start verpflichtende Mitarbeiterschulungen, Dokumentation |
| 2. August 2026 | Vollständige Anwendbarkeit | Transparenzpflichten (Art. 50), Hochrisiko-Systeme | Chatbot-Kennzeichnung, Hochrisiko-Compliance, vollständige Governance |
| 2. August 2027 | Embedded KI Hochrisiko | In Produkten integrierte Hochrisiko-KI | Anpassung bestehender Systeme, Nachrüstung von Compliance-Maßnahmen |
Strategische Planungsschritte bis August 2026:
Jede deutsche Gemeinde sollte umgehend mit einer systematischen Bestandsaufnahme beginnen. Dies umfasst die vollständige Inventarisierung aller genutzten Softwaresysteme auf KI-Komponenten, die Identifikation von Verantwortlichkeiten und den Aufbau grundlegender Governance-Strukturen. Parallel dazu müssen die seit Februar 2025 verpflichtenden Schulungsprogramme implementiert und dokumentiert werden.
Die Risikobewertung aller identifizierten KI-Systeme muss abgeschlossen und dokumentiert werden. Für Hochrisiko-Anwendungen sind umfassende Compliance-Strukturen aufzubauen, einschließlich Risikomanagement-Systemen, Qualitätssicherungsprozessen und Dokumentationsanforderungen. Gleichzeitig müssen Transparenzmaßnahmen für KI-Systeme mit begrenztem Risiko vorbereitet werden.
Alle Transparenzpflichten müssen vollständig implementiert sein, insbesondere die Kennzeichnung von Chatbots und KI-generierten Inhalten. Die Governance-Strukturen müssen vollständig funktionsfähig sein und regelmäßige Compliance-Überprüfungen ermöglichen. Abschließend sollten interne Prozesse für das Management neuer KI-Projekte etabliert werden.
Kritische Erfolgsfaktoren für die rechtzeitige Umsetzung:
Die Umsetzung des EU AI Act erfordert erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. Gemeinden sollten frühzeitig Budget für externe Beratung, Schulungsmaßnahmen und mögliche Systemanpassungen einplanen. Die Personalplanung muss sowohl interne Kapazitäten als auch externe Expertise berücksichtigen.
Da noch nicht alle Details der nationalen Umsetzung geklärt sind, empfiehlt sich eine konservative Auslegung der Anforderungen. Regelmäßige Updates über neue Rechtsprechung, Leitlinien der EU-Kommission und nationale Konkretisierungen sind unerlässlich für die langfristige Compliance.
Viele Compliance-Anforderungen erfordern technische Anpassungen bestehender Systeme oder die Implementierung neuer Tools. Die IT-Infrastruktur muss frühzeitig auf die zusätzlichen Anforderungen für Dokumentation, Monitoring und Transparenz vorbereitet werden.
Proaktive Maßnahmen für eine erfolgreiche Umsetzung:
Der EU AI-ACT 2026 für Gemeinden tritt neben bestehende Rechtsvorschriften und schafft ein komplexes regulatorisches Umfeld, das deutsche Kommunen meistern müssen. Das Zusammenspiel zwischen AI Act und DSGVO ist dabei von besonderer Bedeutung, da beide Verordnungen parallele Geltung beanspruchen und sich gegenseitig ergänzen.
Zentrale Abgrenzung zwischen AI Act und DSGVO:
Der AI Act reguliert primär die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, während die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten gewährleistet. In der kommunalen Praxis bedeutet dies, dass KI-Anwendungen, die personenbezogene Daten verarbeiten, beide Rechtsregime beachten müssen. Ein kommunaler Chatbot muss beispielsweise sowohl die Transparenzpflichten des AI Act (Kennzeichnung als KI-System) als auch die Informationspflichten der DSGVO (Datenschutzerklärung) erfüllen.
Praktische Überschneidungen und Herausforderungen:
KI-Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten, benötigen eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Bei der Interessenabwägung für Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO müssen nun auch die Risikobewertungen des AI Act berücksichtigt werden. Hochrisiko-KI-Systeme erfordern möglicherweise strengere Schutzmaßnahmen oder alternative Rechtsgrundlagen.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO und die Risikobewertung nach AI Act können sich überschneiden. Gemeinden sollten beide Verfahren integrieren, um Doppelarbeit zu vermeiden und Synergien zu nutzen. Die KI-spezifischen Risiken wie Bias oder algorithmic discrimination müssen dabei explizit berücksichtigt werden.
Die Auskunftsrechte der DSGVO werden durch die Transparenzpflichten des AI Act erweitert. Bürgerinnen und Bürger haben nicht nur das Recht zu erfahren, welche Daten verarbeitet werden, sondern auch, ob und wie KI-Systeme eingesetzt werden und welche Logik dahinter steht.
Integration urheberrechtlicher Aspekte:
Neben Datenschutz spielt auch das Urheberrecht eine wichtige Rolle beim KI-Einsatz in Gemeinden. Besonders relevant ist dies bei der Nutzung generativer KI-Systeme für die Content-Erstellung oder bei der Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von KI-Modellen.
Urheberrechtliche Herausforderungen:
Entwicklung interner Regelwerke:
Zur praktischen Navigation durch diese komplexe Rechtslage sollten deutsche Gemeinden umfassende interne KI-Richtlinien entwickeln, die alle relevanten Rechtsgebiete berücksichtigen. Diese Regelwerke dienen als praktische Handlungsanleitung für Mitarbeitende und schaffen Rechtssicherheit im Verwaltungsalltag.
Empfohlene Inhalte für interne KI-Richtlinien:
Kritische Erfolgsfaktoren für die rechtzeitige Umsetzung:
Die Umsetzung des EU AI Act erfordert erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. Gemeinden sollten frühzeitig Budget für externe Beratung, Schulungsmaßnahmen und mögliche Systemanpassungen einplanen. Die Personalplanung muss sowohl interne Kapazitäten als auch externe Expertise berücksichtigen.
Da noch nicht alle Details der nationalen Umsetzung geklärt sind, empfiehlt sich eine konservative Auslegung der Anforderungen. Regelmäßige Updates über neue Rechtsprechung, Leitlinien der EU-Kommission und nationale Konkretisierungen sind unerlässlich für die langfristige Compliance.
Viele Compliance-Anforderungen erfordern technische Anpassungen bestehender Systeme oder die Implementierung neuer Tools. Die IT-Infrastruktur muss frühzeitig auf die zusätzlichen Anforderungen für Dokumentation, Monitoring und Transparenz vorbereitet werden.
Proaktive Maßnahmen für eine erfolgreiche Umsetzung:
Koordination mit anderen Beauftragten:
Die KI-Governance sollte eng mit bestehenden Compliance-Funktionen koordiniert werden. Datenschutzbeauftragte, IT-Sicherheitsbeauftragte und andere Compliance-Rollen müssen in die KI-Governance integriert werden, um Synergien zu nutzen und Widersprüche zu vermeiden.
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Für wen gilt der EU AI Act in deutschen Gemeinden?
Der EU AI-ACT 2026 für Gemeinden gilt umfassend für alle kommunalen Einrichtungen und ihre Beteiligungen. Betroffen sind nicht nur die Kernverwaltung mit ihren Ämtern und Behörden, sondern auch alle öffentlich-rechtlichen Organisationen und kommunalen Unternehmen. Dies umfasst Stadtwerke und Energieversorger, Verkehrsbetriebe des öffentlichen Nahverkehrs, kommunale Krankenhäuser und Kliniken, Feuerwehr- und Rettungsdienste sowie kommunale IT-Dienstleister. Selbst kleinste Gemeinden müssen prüfen, ob sie bereits KI-Systeme nutzen – oft unbewusst durch „Embedded KI“ in bestehender Verwaltungssoftware. Nach aktuellen Schätzungen sind bereits über 60% der deutschen Kommunen direkt oder indirekt betroffen, Tendenz stark steigend durch die zunehmende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.
Wann treten die verschiedenen Pflichten des EU AI Act in Kraft?
Der EU AI Act wurde gestaffelt implementiert, um Gemeinden ausreichend Vorbereitungszeit zu gewähren. Das Inkrafttreten erfolgte bereits am 1. August 2024, womit die grundsätzliche Geltung der Verordnung begann. Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Verbote für KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko sowie die entscheidende Schulungspflicht nach Artikel 4 für alle Mitarbeitenden. Der kritische Stichtag ist der 2. August 2026, ab dem alle Transparenzpflichten für Chatbots und GPAI-Modelle sowie die umfassenden Compliance-Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme vollständig umgesetzt sein müssen. Eine Nachfrist bis zum 2. August 2027 gilt ausschließlich für Embedded KI in bereits bestehenden Hochrisiko-Systemen.
Ist ein KI-Beauftragter für Gemeinden verpflichtend vorgeschrieben?
Nein, der EU AI Act schreibt keine spezielle Rolle wie einen „KI-Beauftragten“ vor, wie es die DSGVO für Datenschutzbeauftragte tut. Den Kommunen wird bewusst Gestaltungsspielraum bei der organisatorischen Umsetzung gelassen. Dennoch müssen die Verantwortlichkeiten für die KI-Governance klar definiert und dokumentiert werden. In der kommunalen Praxis erfolgt die Delegation häufig an etablierte Rollen wie Chief Digital Officer (CDO), Chief Information Officer (CIO), IT-Leitungen oder Hauptamtsleitungen. Größere Kommunen schaffen teilweise neue, spezialisierte Funktionen wie einen „AI Officer“ oder bilden interdisziplinäre KI-Teams. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Rolle, sondern die klare Zuordnung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten für die gesamte KI-Governance.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen den EU AI Act?
Die Sanktionsmechanismen des EU AI Act sind gestaffelt und können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Für den Einsatz verbotener KI-Systeme (inakzeptables Risiko) drohen die härtesten Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei Verstößen gegen andere Verpflichtungen können Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des Jahresumsatzes verhängt werden. Besonders relevant ist, dass Verstöße gegen die Schulungspflicht zwar nicht direkt sanktioniert werden, aber ab August 2026 bei anderen Pflichtverletzungen strafverschärfend wirken können. Die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden sind in Deutschland noch nicht final benannt, es ist jedoch davon auszugehen, dass die Durchsetzung konsequent erfolgen wird.
Wie unterscheidet sich die KI-Governance von anderen Compliance-Bereichen?
Die KI-Governance unterscheidet sich fundamental von etablierten Compliance-Bereichen wie dem Datenschutz. Während die DSGVO hauptsächlich reaktive Pflichten (Dokumentation, Auskunft, Löschung) definiert, erfordert der AI Act eine proaktive und kontinuierliche Steuerung des gesamten KI-Lebenszyklus. Die Governance umfasst strategische Entscheidungen über KI-Einsatz, operative Überwachung laufender Systeme und kontinuierliche Risikobewertung. Zudem ist die KI-Governance stärker interdisziplinär angelegt und erfordert enge Zusammenarbeit zwischen IT, Recht, Fachbereichen und Führungsebene.
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